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OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 52/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
SächsGemO § 4 Abs. 4
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Rechtswidrigkeit eines Satzungsbeschlusses wegen Mitwirkung befangener Ratsmitglieder; Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln
- Judicialis
SächsGemO § 4 Abs. 4; ; SächsGemO § 20
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mitwirkung Befangener bei Planfeststellungsbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1989 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 52/00
Als Inhalts- und Schrankenbestimmung des in seinem Geltungsbereich liegenden Grundeigentums (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992, BRS 54 Nr. 38; Beschl. v. 6.1.1993, BRS 55 Nr. 26) hat der Bebauungsplan direkte Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Eigentümer dieser Grundstücke (vgl. dazu die Nachw. bei Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Losebl. Stand März 2003, § 10 RdNr. 79) und kann ihnen daher unmittelbare Vorteile oder Nachteile bringen. - BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92
Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan
Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 52/00
Als Inhalts- und Schrankenbestimmung des in seinem Geltungsbereich liegenden Grundeigentums (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992, BRS 54 Nr. 38; Beschl. v. 6.1.1993, BRS 55 Nr. 26) hat der Bebauungsplan direkte Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Eigentümer dieser Grundstücke (vgl. dazu die Nachw. bei Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Losebl. Stand März 2003, § 10 RdNr. 79) und kann ihnen daher unmittelbare Vorteile oder Nachteile bringen.